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Barrierefreiheit

Um was geht es?

Am 1. Mai 2002 trat das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Es führte in Folge zur „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)“. Die BITV gilt zum 31. Dezember 2005 für „Internetauftritte und -angebote sowie mittels Informationstechnik realisierte grafische Oberflächen“ der Behörden der Bundesverwaltung, die öffentlich zugängig sind.

Was ist zu tun?

Die von der BITV betroffenen Angebote sind so zu gestalten, dass Sie auch von behinderten Menschen unter Zuhilfenahme gängiger technischer Hilfmittel zugänglich sind. Sehbehinderte verwenden beispielsweise Vergrößerungsgeräte, um ihre Sehschwäche auszugleichen. Für Farbenblinde müssen ausreichende Farbkontraste vorhanden sein bzw. die Möglichkeit, eigene Farbeinstellungen zu verwenden. Blinde benutzen spezielle Browser (sog. „Screenreader“), die die Textinhalte einer Internetseite vorlesen oder auf einer Tastaturzeile in Braille-Schrift ausgeben.

Was wurde getan?

Mittels verschiedener Maßnahmen wurde sichergestellt, dass diese Website weitgehend barrierefrei ist.

Valide Programmierung

Die Programmierung entspricht mordernsten Standards, die über die nebenstehenden Links verifiziert werden können. Der HTML-Code ist so strukturiert, dass auch in Textbrowsern eine optimale Lesbarkeit erzielt wird.

Variable Schriftgrößen

Die angezeigte Schriftgröße kann vom Benutzer eigenständig seinen Wünschen angepasst werden. Im Microsoft internet Explorer geht das über das Menü „Ansicht > Schriftgrad“. In allen anderen Browsern genügt das Drücken der STRG-Taste in Verbindung mit + (Plus)  oder – (Minus). Mit STRG + 0 kommen Sie zur Ursprungsgröße zurück.




Kontaktinformationen

TÜV Rheinland Consulting GmbH
Zentralbereich Forschungsmanagement
Am Grauen Stein
51105 Köln


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Dr. Sören Grawenhoff

Telefon: 0221 806-4106
Telefax: 0221 806-3496