Barrierefreiheit
Auch wenn es Ziel sein muss, den Öffentlichen Nahverkehr als eine attraktive Option zum Pkw zu gestalten, so muss es auch Aufgabe des ÖPNV bleiben, den Personen Mobilität zu gewährleisten, die über keinen Pkw verfügen. Gerade für Personen, die aus körperlichen, geistigen oder altersbedingten Gründen keinen Pkw nutzen können, kann sich auch die Nutzung des ÖPNV als schwierig erweisen. Unter dem Stichwort Barrierefreiheit werden deshalb Anstrengungen unternommen, auch diesen Personen die Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen oder zu vereinfachen. Barrieren können bauliche Elemente darstellen, aber auch die Vermittlung von Informationen usw.
Fahrausbildung für Behinderte
Eine angemessene Fahrausbildung kann die Teilnahme mobilitätsbehinderter Menschen am Straßenverkehr wesentlich erleichtern. Zu diesem wichtigen Ergebnis kam eine aktuelle Studie im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen.Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Tel.: (0 22 04) 43 0, Fax: (0 22 04) 43 673
Öffentlichkeitsarbeit:
Leitung: Petra Peter-Antonin,
Tel. (0 22 04) 43 260
E-Mail: pr@bast.de
Weitere Informationen
Weiterführende Literatur:Fahrausbildung für Behinderte — Konzepte und Materialien für eine behindertengerechte Fahrschule und Behinderte im Verordnungsrecht
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M167





